Leistungsbeschreibung
Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.
Was sollte ich noch wissen?
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen (extern):
Wahlen